Unternehmer erhalten beim Kauf eines Plug-In Hybrid oder Elektrofahrzeuges bis zu 5.000 EUR netto E-Mobilitätsförderung*). Zusätzlich fördert die Bundesregierung nachhaltige Investition mit bis zu 14% Investitionsprämie*).
Es wird Zeit - für Ihre Energiewende.
Als Dienstwagennutzer und Unternehmer profitieren Sie jetzt besonders vom Wechsel zu E-Mobilität. Als Dienstwagenfahrer entfällt der Sachbezug bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zur Gänze. Als Unternehmer zahlen Sie keine NoVA sowie keine motorbezogene Versicherungssteuer und profitieren vom anteiligen Vorsteuer-Abzug.
E-Mobilitätsförderung.
Bei Kauf eines PKW mit reinem Elektroantrieb profitieren Sie von 3.000 EUR*) netto Bundesförderung des BMK und 2.000 EUR netto E-Mobilitätsbonus. Insgesamt 5.000 EUR*) an Förderung. Bei Kauf eines Plug-In Hybrid profitieren Sie von 1.250 EUR*) netto Bundesförderung des BMK und 1.250 EUR netto E-Mobilitätsbonus. Insgesamt 2.500*) EUR an Förderung.
Investitionsprämie für Unternehmer.
Zusätzlich zur E-Mobilitätsförderung fördert die Bundesregierung seit 1. September 2020 nachhaltige Investitionen mit einer Investitionsprämie. Bei Kauf eines PKW mit reinem Elektroantrieb profitieren Sie von 14% Investitionsprämie*).Bei Kauf eines Plug-In Hybrid profitieren Sie von 7% Investitionsprämie*).*) Bitte beachten Sie, dass für den Bezug der staatlichen Förderungen bestimmte Voraussetzungen gelten.
Folgend finden Sie einen Auszug unseres E-Modelle und Hybrid-Programms. Unsere bestens geschulten VerkaufsberaterInnen stehen Ihnen bei Interesse gerne für alle Fragen zur Verfügung.
E-Modelle:
VW ID.3 und ID.4
AUDI e-tron
SEAT MII
Skoda ENYAQ
Hybrid-Modelle:
VW Golf GTE, Passat GTE, ARTEON und TOUAREG
Skoda Octavia Combi iV und Superb iV
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